Neue Hausordnung für das ELLY

 

 

 

Das war die alte Hausordnung:

Lernen kann nur in angenehmer Atmosphäre stattfinden. Diese erfordert ein respektvolles Mit­ein­an­der und einen pfleglichen Umgang mit allem, was zum Schulhaus gehört.

 

  1. Die Schülerinnen können nach dem Gong um 7.40 Uhr ihre Unterrichtsräume aufsuchen. Vorher hal­ten sie sich in der Aula auf; die Treppen zum 1. Obergeschoss sind freizuhalten. Schülerinnen der Oberstufe können sich ab 7.30 Uhr in der Zentralbücherei aufhalten. Schülerinnen, deren Un­ter­richt erst nach 8.00 Uhr beginnt und die sich vorher in der Schule aufhalten, achten auf Ruhe.
  1. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt. Für Schülerinnen, die mit dem PKW zur Schu­le kommen, ist der Parkplatz vor der Schule von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr gesperrt.
  1. Mäntel, Jacken und Anoraks dürfen in der Regel nicht im Klassenzimmer abgelegt, sondern müs­sen an den Garderobehaken aufgehängt werden. Schirme kommen in die Schirmständer. Während des Un­ter­richts be­finden sich die Schultaschen nicht auf den Schülertischen, sondern an den Seitenhaken oder un­ter der Bank. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Geldbeträge kann die Schule keinerlei Haftung über­neh­men; den Schülerinnen wird geraten, nicht mehr Geld mit sich zu führen, als sie benötigen, und es nicht in Mänteln und Jacken aufzubewahren. Wichtig: Weder die Schule noch die Stadt Weiden haben für Diebstahls- oder Schadenfälle Versicherungen abgeschlossen.
  1. Die Schülerinnen sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände und für die Sauberkeit des Schulgebäudes, des Schulgrundstückes und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchten Einrichtungen verantwortlich. Schuldhafte Verun­rei­ni­gungen und Beschädigungen verpflichten zum Schadensersatz und können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.
  1. Der Ordnungsdienst in jeder Klasse wird in der Regel jeweils von zwei Schülerinnen versehen, die nach einer Woche abgelöst werden. Die Klassensprecherinnen können eigenverantwortlich alter­na­tive Regelungen finden. Die Ordnerinnen säubern die Tafel, sorgen für Kreide und kümmern sich um die Sauberkeit des Klassenzimmers. Sie sind nicht das Dienstpersonal der Klasse und haben deshalb das Recht, von ihren Mitschülerinnen zu verlangen, dass diese ihren Platz sauber und ordentlich verlassen. Müll muss getrennt werden.
  1. Das Laufen auf den Gängen kann im Interesse der Sicherheit nicht gestattet werden. Schneeball­werfen im Bereich der Schulanlage muss unterbleiben, damit Mitschülerinnen nicht gefährdet wer­den. Schülerinnen der Klassen 5 mit 10 können die Schulanlage während der Unter­richtszeit und während der Pausen nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen. Rück­mel­dung ist erforderlich. Dies gilt auch für die Zeit vor Unterrichtsbeginn, sobald die Schülerinnen das Schulgebäude betreten haben.
  1. Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen, werden umgehend dem Sekre­ta­riat gemeldet. Die ausgefüllte Unfallanzeige ist binnen drei Tagen vorzulegen (Formblatt im Sekretariat erhältlich).
  1. Sind nach Unterrichtsbeginn mehr als zehn Minuten verstrichen, ohne dass eine Lehrkraft zum Un­ter­richt erscheint, so meldet sich eine Klassensprecherin im Sekretariat.
  1. Schülerinnen der Klassen 5–7 verlassen in der 1. Pause das Klassenzimmer und begeben sich in den Pausenhof, bei widrigen Wetterverhältnissen bleiben sie in der Aula. Den übri­gen Schü­le­rin­nen ist es freigestellt, die Pausen im Schul­ge­bäu­de oder im Schulhof zu ver­bringen. Bei schö­nem Wetter wird der Aufenthalt im Hof jedoch emp­fohlen.
  1. Bei jedem Raumwechsel sind die Schultaschen mit allen Lernmitteln mitzunehmen.
  1. Unterrichtsschluss:
    a) Nach Unterrichtsschluss werden von den Schülerinnen die Stühle auf die Tische gestellt. Das ist auch notwendig, wenn die Klasse sich vor Unterrichtsschluss in Fachräume begibt und nicht mehr in das Zimmer zurückkehrt.
    b) Schülerinnen, deren Unterricht beendet ist, verhalten sich beim Verlassen des Schulgebäudes möglichst ruhig und diszipliniert, damit ihre Mitschülerinnen, die noch Unterricht haben, nicht gestört werden.
    c) Den Schülerinnen stehen nach Unterrichtsschluss die im Schulhaus befindlichen Arbeitsplätze zur Verfügung. Als Silentiumraum dient die Bibliothek.
    d) Die Schülerinnen der Kollegstufe können sich in Freistunden und nach Unterrichtsschluss im Zimmer E01 oder E03 aufhalten.
  1. Schriftliche Unterrichtsbefreiungen stellen die Mitglieder der Schulleitung aus. Für Schülerinnen der Oberstufe liegt die Zuständigkeit bei den Oberstufenbetreuern.
  1. Innerhalb der Schulanlage ist grundsätzlich weder der Genuss von Rauschmitteln und alkoho­li­schen Getränken noch das Rauchen erlaubt.
  1. Der Gebrauch von Handys und digitalen Speichern (z. B. MP3-Playern) ist in der Schule verboten. Sie sind auszuschalten. Lehrkräfte können ggf. Ausnahmen gestatten. Erklärungen, man habe es „gerade nur als Rechner oder Uhr benutzt“, werden nicht akzeptiert. Bei Verstößen wird das Handy bis nach Unterrichtsende einbehalten. Mit Ordnungsmaßnahmen ist in der Regel zu rechnen.

 

Weiden, den November 2015

Reinhard Hauer, Oberstudiendirektor