Leistungserhebungen

Leistungserhebungen am Elly-Heuss-Gymnasium: Einfache Erklärung

Kleine und große Leistungsnachweise

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln (GSO § 21–23) gelten am Elly-Heuss-Gymnasium folgende Punkte:

  • Schulaufgaben (große Tests) in den Klassen 5 bis 7 werden normalerweise nicht an Tagen geschrieben, die auf einen Nachmittag mit Pflichtunterricht folgen. Nach Wahlunterricht am Nachmittag sind sie aber erlaubt.
  • Kleine Leistungsnachweise (z. B. kurze Tests oder Abfragen) müssen pro Halbjahr mindestens zweimal stattfinden. In Fächern ohne Schulaufgaben muss mindestens ein kleiner Leistungsnachweis schriftlich sein.
  • An Tagen, an denen große Leistungsnachweise (z. B. Schulaufgaben oder Kurzarbeiten) stattfinden, dürfen keine kleinen schriftlichen Tests angesetzt werden. Das gilt auch für nachgeholte Schulaufgaben – aber nur für die betroffenen Schüler.
  • Es gibt prüfungsfreie Tage:. den ersten Schultag nach Ferien und die letzten drei Tage vor den Weihnachtsferien (sogenannter „Weihnachtsfriede“). An diesen Tagen dürfen Schülerinnen auf eigenen Wunsch Referate halten, die dann auch benotet werden können.
  • Kleine Leistungsnachweise können vorher angekündigt werden. In diesem Fall müssen sie bei Fehlen nachgeholt werden. Der Stoff umfasst maximal zwei Unterrichtsstunden, und die Lehrkraft entscheidet, wann der Test angekündigt wird. Es sind aber auch unangekündigte Tests erlaubt.

Muss man eine Ex (Stegreifaufgabe) mitschreiben, wenn man in der Vorstunde gefehlt hat?

Nein, normalerweise nicht. Der Inhalt einer Stegreifaufgabe darf nur Stoff aus den letzten zwei Unterrichtsstunden umfassen. Wenn eine Schülerin in einer oder beiden dieser Stunden gefehlt hat und den Stoff nicht eigenständig nachlernen konnte, muss er die Ex nicht mitschreiben.

Darf man abgefragt werden, obwohl man in der Vorstunde krank war?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine Regel, die Abfragen nach einer Fehlstunde verbietet. Laut Kultusministerium gilt aber: Schülerinnen können nur dann abgefragt werden, wenn sie vorbereitet sind oder den Stoff selbst nachholen konnten. Der Stoff der Abfrage wird sich also auf die Inhalte beziehen, die die Schülerin noch mitbekommen hat.