
Handys, Tablets und Smartphones dürfen nur für unterrichtliche Zwecke nach Aufforderung/Erlaubnis durch die Lehrkraft genutzt werden. Erlaubt sind nur Tablets zur Mitschrift während des Unterrichtes. Die Nutzung von Handys oder Smartphones außerhalb des Unterrichts oder in den Pausen ist nicht zulässig, schon gar nicht zu privaten Zwecken. Bei Missbrauch des Handys oder Tablets ist mit […]