Als Grundsätze für die Hausaufgaben gilt:
An Tagen mit Pflichtunterricht bis 16 Uhr gibt es in Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Schultag.
Folgen Fächer an einem Tag mit Nachmittagsunterricht und am Folgetag aufeinander, so sind Hausaufgaben nach Möglichkeit zu strecken, d.h. die Hausaufgaben sollten ggf. eine Stunde überspringen. Mündliche Aufgaben sind je nach Altersstufe und Zeitaufwand denkbar. Dabei ist mit Blick auf die Vielzahl von Fahrschülerinnen trotz allem Rücksicht erforderlich. Schließt der Unterricht am Nachmittag schon vor 16.00 Uhr, so kann sich der Aufwand für die Hausaufgaben wieder erhöhen.
Die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter.