Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe 5 bis 10 Ende Nov./Anfang Dez. mit einer ersten Information über das Notenbild (vgl.§ 40 GSO) der Tochter. Sie enthält die bis dahin erstellten Noten sowie das rechnerische Ergebnis einer Durchschnittsnote (also z. B. 2,66 oder 3,40). Die Eltern erhalten zwei Exemplare, auf einem wird mit Unterschrift die Kenntnisnahme bestätigt. Das zweite Exemplar kann z. B. für den 1. Allgemeinen Elternsprechtag als Informationsgrundlage dienen. Eine zweite Information erfolgt im Februar (statt Zwischenzeugnis) und die dritte Ende April/Anfang Mai. Für Bewerbungen o.ä. kann auf Antrag ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn im ersten Notenbild in ein- oder zweistündigen Fächern die Datenlage u. U. noch dünn ist. Insofern muss z. B. ein kleiner Leistungsnachweis z. B. mit Note „mangelhaft“ nicht gleich Anlass zu großer Besorgnis geben, nur weil zu diesem Zeitpunkt als Durchschnittsnote 5,0 erscheint. Diese drei Informationen über das Notenbild informieren die Eltern schneller und präziser als das Zwischenzeugnis. Pädagogische Bemühungen der Schule können evtl. schneller greifen und mit dem Elternhaus besser abgestimmt werden.