Schulbetrieb ab 12. April: Testpflicht für Schülerinnen

Ab Montag, den 12. April 2021 dürfen nur noch Schülerinnen am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test vorweisen können (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 24 Stunden, falls der Inzidenzwert über 100 liegt). Das bedeutet für die Woche ab 19.April, dass am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils zum Schulbeginn Selbsttests durchgeführt werden.