Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen:
Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Betreten Schüler in diesen Fällen die Schule dennoch, werden sie in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
Tritt ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen sowie eine Quarantäne durch das zuständige Ge- sundheitsamt angeordnet.
Positiv auf SARS-CoV-19 getestete Lehrkräfte haben genauso wie betroffene Schülerinnen den Anordnungen des Gesundheitsamts Folge zu leisten. Sie müssen sich in Quarantäne begeben und dürfen keinen Unterricht halten.
vgl. Rahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnungvom 02.09.2020 (Geltung ab dem Schuljahr 2020/2021)