IT-Nutzungsordnung für Schülerinnen

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Nutzungsordnung für die IT-Einrichtungen und den Internetzugang am Elly-Heuss-Gymnasium für Schülerinnen                     Stand: Feb. 2021

  1. Allgemeines

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (Computereinrichtungen, Internet, E-Mail, …) durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts und Projektarbeiten, in Arbeitsgemeinschaften, Gremien und sonstigen schulischen Angeboten sowie an außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Das Elly-Heuss-Gymnasium gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung ist eine Benutzung der IT-Anlagen der Schule zulässig. Auf die rechnergestützte Schulverwaltung findet die Nutzungsordnung keine Anwendung.

 

  1. Regeln für jede Nutzung
  2. Weisungsberechtigung

Weisungsberechtigt sind die Schulleitung, die Systembetreuer, die Lehrkräfte und sonstige mit dieser Aufgabe beauftragte Personen.

  1. Passwörter

Alle Schülerinnen erhalten eine individuelle Nutzerkennung, mit der sie sich an den vernetzten Computern in den Computerräumen der Schule anmelden können und über einen Proxy-Server Zugang zum Internet erhalten. Ohne individuelles Passwort ist keine Nutzung des Schulservers möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für Handlungen, die unter der Nutzerkennung erfolgen, sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer von einer nicht erlaubten Nutzung eines fremden Passworts Kenntnis hat, ist verpflichtet, dies dem Fachlehrer, der Klassenleitung, der Schulleitung oder der Systembetreuung mitzuteilen.

  1. Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz­rechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die An­wendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist ebenfalls das Ausspionieren von Daten und bereits der Versuch der Umgehung der eingerichteten Sicherheits- und Filtermaßnahmen, z. B. durch die Nutzung sog. anonymer Proxyserver.

Eine Nutzung für private Zwecke ist grundsätzlich untersagt.

 

  1. Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

  1. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation und die Netzwerkarchitektur

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nur mit Zustimmung einer verantwortlichen Lehrkraft an Computer oder an das Netzwerk (kabelgebunden oder kabellos) angeschlossen werden. Ausge­nommen davon sind nur Speichermedien zur Sicherung der im Unterricht oder der Gremienarbeit angefallenen Arbeitsergebnisse.

Das Einrichten von eigenen WLAN-Netzwerken oder z.B. Air-drop-Verbindungen bzw. vergleichbare Lösungen ist ebenso wie das Etablieren von Bluetooth-Verbindungen untersagt, außer es ist durch die Aufsichtsperson explizit gestattet.

  1. Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verur­sacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefähr­det. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

  1. Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internetzugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

  1. Verbreiten von Informationen im Internet

Werden Informationen z.B. auch mit mobilen Endgeräten im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen z.B. digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.

Um Haftungsfragen auszuschließen, werden Gästebücher, Foren und Chats durch dafür bestimmte Personen überwacht. Oberster Grundsatz bei der Nutzung dieser Plattformen ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Die Kommunikation in jeglichen Netzwerkdiensten unter Verwendung von anderen Namen als dem eigenen ist verboten. Als Aliasnamen sind nur die eingetragenen bzw. zugelassenen zu verwenden. Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrperson untersagt.

Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden.

Die Schülerinnen werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten, dazu gehören auch Bilder, im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.

 

  1. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts

Außerhalb des Unterrichts dürfen die Computereinrichtungen und der Internetzugang nur genutzt werden, wenn die Nutzung mit dem Unterricht in unmittelbarem Zusammenhang steht. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Lernplattformen, Gremienarbeit oder Nutzung im Rahmen von Projekten und Seminaren. Dabei finden die Regeln von Punkt B analog Anwendung.

 

  1. Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der gültigen Hausordnung des Elly-Heuss-Gymnasiums und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Nutzer, die unbefugt Software aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Die Schülerinnen und Schüler werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Sie sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift, dass sie die Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

 

Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Berechtigung für die Nutzung außerhalb des Unterrichts und muss gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen durch die Schule rechnen. Mir ist bekannt, dass der Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.