BBB-Nutzungsordnung

  1. Anwendungsbereich

Diese Nutzungsordnung regelt die Nutzung des von der Schule bereitgestellten digitalen Kommunikationswerkzeugs BigBlueButton.

Sie gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, die BigBlueButton nutzen, und gehen insoweit den bestehenden EDV-Nutzungsbedingungen der Schule vor.

  1. Zulässige Nutzung

Die Nutzung von BigBlueButton ist nur für schulische Zwecke zulässig. Sie dient dazu, die aktuell notwendigen schulischen Kommunikations- und Lernangebote zu unterstützen.

  1. Nutzung mit privaten Geräten und Vertraulichkeit

Die Nutzung von BigBlueButton ist grundsätzlich über den Internetbrowser des Nutzer-Geräts möglich.

Die von der Schule zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.
Wer vermutet, dass die Zugangsdaten anderen Personen bekannt geworden sind, ist verpflichtet, die unverzüglich der Schule zu melden. Die Verwendung eines fremden Nutzerkontos ist grundsätzlich unzulässig.

Beim Einsatz mobiler (privater) Geräte müssen die Zugangsdaten mindestens durch eine PIN oder ein Passwort geschützt werden.

  1. Datenschutz und Datensicherheit

Das Gebot der Datenminimierung ist zu beachten: Bei der Nutzung sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden. Insbesondere das Entstehen nicht benötigter Schülerdaten beim Einsatz von BigBlueButton ist zu vermeiden.

Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder das Abfotografieren des Bildschirms, ist nicht gestattet. Ebenso dürfen Chateinträge und Notizen nicht gesichert werden.

Die Kamerafreigabe erfolgt grundsätzlich freiwillig. Im Rahmen eines durch die Schulleitung vorgegebenen verbindlichen Distanzunterrichts (§19 Abs. 4 BaySchO) ist die Teilnahme und Beteiligung (Chat, Audio) an BigBlueButton-Sitzungen jedoch für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Grundsätzlich ist die Vertraulichkeit des Wortes zu beachten. Unterricht, auch in Form des Distanzunterrichtes, ist ausschließlich für Schülerinnen der entsprechenden Klasse gedacht. Unbefugten ist ein Mitverfolgen des Unterrichtes untersagt.

Bitte beachten Sie, dass es trotzdem u.U. nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte, die sich mit Nutzerinnen und Nutzern im selben Zimmer befinden, z.B. Haushaltsangehörige, den Bildschirm einer Nutzerin oder eines Nutzers und darauf abgebildete Kommunikationen einsehen können.

Sensible Daten gem. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetischen und biometrischen Daten) dürfen nicht verarbeitet werden.

Bei der Nutzung sind das Mithören und die Einsichtnahme durch Unbefugte zu vermeiden. Die Nutzung der Videokonferenzfunktionen an öffentlichen Orten, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist untersagt.

Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Nutzerinnen und Nutzer bei BigBlueButtonauszuloggen.

  1. Verbotene Nutzungen

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform geltendes Recht einzuhalten, u. a. das Strafrecht und das Jungendschutzrecht.
Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigen Interessen der Schule zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Sicherheit der IT-Ausstattung der Schule).

Der Missbrauch der Chat-Funktionen sowie der „geteilten Notizen“ wird ausdrücklich untersagt.

Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über die Plattform zu verbreiten. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über BigBlueButton bereitgestellte Inhalte dürfen nicht unbefugt in sozialen Netzwerken verbreitet werden.

  1. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich die Schulleitung das Recht vor, die Teilnahme anBigBlueButton-Sitzungen zu untersagen. Davon unberührt behält sich die Schulleitung weitere Maßnahmen vor.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es sich bei der Veröffentlichung von Zugangsdaten zu schulischen Videokonferenzen oder auch von Aufnahmen (Ton/Bild/Video) um Straftaten handeln kann, die entsprechend verfolgt werden können.

 

 

 

gez. J. Schörner                                                      gez. R. Hauer

Beauftragter für den Datenschutz                           Schulleiter