Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen,
heute werden Sie über wesentliche Inhalte des Kultusministeriellen Schreibens zur Wiederaufnahme des Unterrichts und zu Regelungen unserer Schule informiert.
Wichtig ist in der Schule immer die Minimierung der Kontakte.
Die Abstandsregeln sind einzuhalten ebenso wie die strengen Hygienemaßnahmen, Hände reinigen und viel Lüften.
Masken werden auf dem Weg ins Schulhaus und bei Wegen im Schulhaus getragen, nicht aber im Klassenzimmer. Einmalmasken liegen in der Schule aus.
Die Treppenhäuser können nur in einer Richtung benutzt werden.
Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Bitte hierzu die Beschilderung beachten: Ist die Türe auf, ist der Zutritt möglich, ist die Türe geschlossen, ist besetzt und man muss warten.
Der Präsenzunterricht für die Q11 beginnt wieder ab dem 11.5.2020 nach bestehendem Stundenplan, aber mit halbierten Kursgrößen.
Die Schülerinnen werden in allen Kursen und Klassen in zwei Gruppen eingeteilt.
Die Gruppe A umfasst alle Schülerinnen im Alphabet von … bis …. wie Sie dem ESIS-Schreiben entnehmen können.
Die Gruppe B umfasst alle Schülerinnen im Alphabet von … bis ….
Nur so ergeben sich in allen Kursen praktikable Schülerzahlen.
Der Unterricht findet in wöchentlichem Wechsel als Präsenzunterricht und als Lernen mit Abstand von zuhause aus statt.
Der Präsenzunterricht beginnt mit der Gruppe B am 11.5.2020.
11.-15.5.20: Gruppe B Präsenz, Gruppe A Lernen mit Abstand von zuhause
18.-22.5.20: Gruppe A Präsenz, Gruppe B Lernen mit Abstand von zuhause
25.-29.5.20: Gruppe B Präsenz, Gruppe A Lernen mit Abstand von zuhause
15.-19.6.20: Gruppe A Präsenz, Gruppe B Lernen mit Abstand von zuhause usf.
Der Unterricht erstreckt auf alle Fächer mit Ausnahme der Sportpraxis. Lehrende, die einer Risikogruppe angehören, unterrichten ggf. von zuhause aus.
Das Kultusministerium informiert dazu:
„Vorrangiges Ziel ist es, durch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Jahrgangsstufe 11 die für das Kurshalbjahr 11.2 vorgesehenen Inhalte möglichst weitgehend mit den Schülerinnen … behandeln zu können. Um dieses Ziel sicherzustellen und Schülerinnen … und Lehrkräfte an dieser Stelle zu entlasten, ist u.a. geplant, auf die Erhebung fehlender Leistungsnachweise im Ausbildungsabschnitt 11.2 weitgehend zu verzichten.“
„In Vorbereitung sind derzeit auch Regelungen zum Umgang mit noch ausstehenden Leistungserhebungen sowie zur Bildung von Jahresfortgangsnoten.“
Quelle: KMS V-BO 5200.0-43404 vom 6.5.2020