Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auch im Unterricht

Das Kultusministerium informiert:
In den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres (d. h. bis einschließlich 18. September 2020) gilt eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht!

Grundsätzlich gilt für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer anderen geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle).

Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z. B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z. B. Pausenhof, Sportstätten).

Schülerinnen und Schüler können, sofern es wieder gestattet ist,  ihre MNB nach dem 18.9.2020 abnehmen, sobald sie ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben sowie in bestimmten Unterrichtssituationen (bspw. bei der Ausübung von Musik oder Sport); Lehrkräfte und weiteres Personal, wenn der jeweilige Arbeitsplatz erreicht ist. Zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, können alle Personen ihre MNB abnehmen.