… (Stand 6.9.21)
- ist die Teilnahme am Präsenzunterricht bis auf Weiteres nur möglich, sofern Schülerinnen sich regelmäßigen Testungen unterziehen.
- An den weiterführenden Schulen bleibt es bei den etablierten Antigen- Selbsttests, die mindestens dreimal pro Woche unter Aufsicht in der Schule durchgeführt werden.
- Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass mobile Luftreinigungsgeräte die potentielle Virenlast in einem Raum unterstützend weiter reduzieren, das regelmäßige Lüften aber nicht ersetzen.
- Bis zum 1. Oktober 21 ist inzidenzwertunabhängig auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz im Unterrichtsraum eine Maskenpflicht vorgesehen. Im Freien müssen nach derzeitigem Stand keine Masken getragen werden.
- es wird das neue Videokonferenzsystem Visavid eingeführt. Es werden rechtzeitig die notwendigen Informationen bereitgestellt.
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Die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler bei individuell erhöhtem Risikoempfinden einen Antrag auf Beurlaubung gem. § 20 Abs. 3 BaySchO stellen können, besteht im neuen Schuljahr weiterhin. Entsprechende Beurlaubungen sollten jedoch nur in besonders begründeten Einzelfällen nach eingehender Beratung der Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden.
Bis dahin noch erholsame Ferien!
R. Hauer, Schulleiter