Informationen zu den Praktika im Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen und Sprachlichen Gymnasium

Die Entscheidung für das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasium (WSG) bringt für die Jgst. 8 – 10 einige Besonderheiten mit sich, vor allem im sozialwissenschaftlichen Zweig, (WSG-S).
Besonders hinweisen wollen wir darauf, dass in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Ferien z.T. mit Praktika belegt sind.
Ein Praktikum ist auch in den anderen Zweigen in der Jgst. 10 vorgesehen. Es unterliegt den gleichen Bedingungen wie das Praktikum am WSG-S.
Zu Einzelheiten wurden Schülerinnen und Eltern bereits informiert.

Das WSGS ist in den Jgst. 8-10 durch folgende Besonderheiten charakterisiert:

 Praktika: Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10
Bis zum Ende der Jgst. 10 müssen mindestens 15 Tage abgeleistet sein. Sie sind Voraussetzung für das Vorrücken in die Jgst. 11.

 

 

 

an mindestens acht Nach-mittagen Hausaufgabenhilfe bei Grundschülern mit Migrationshintergrund (organisiert vom Arbeitskreis Asyl); dazu vorbereitende und begleitende Veran-staltungen (8 x 2 Stunden = 16 Stunden, mithin 2 Arbeitstage)

 

Kurzpraktikum:

4 Tage in den Oster- oder Pfingstferien im Kinder-garten oder in anderen ausgesuchten Ein-richtungen (z. B. Landrats-amt/Redaktionen). Anerkannt wird auch eine qualifizierte ehrenamtliche Tätigkeit (Lehrgänge!) in der Jugendarbeit.

Blockpraktikum:

9 Tage in der letzten Schulwoche vor den Osterferien und in der 1. Woche der Osterferien in einer Einrichtung für Menschen mit Handicap