Hygienevorschriften

Das Kultusministerium informiert über die aktuellen Hygienevorschriften:

Gemäß Nr. 10 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz und für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2002 Az.: 3.3/8360-130/102/02 und III/1-L1011/2-1/64 025, geändert durch Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (AllMBl S. 89) ist an allen Schulen ein Hygieneplan vorzuhalten.
Um im ab 27. April 2020 beginnenden Unterrichtsbetrieb für die Abschlussklassen in Zeiten der COVID-19-Pandemie den Infektionsschutz zu gewährleisten, sind darüber hinaus folgende Hinweise und Maßnahmen zu berücksichtigen:
  • [Hinweise:
  • Im Eingangsbereich liegen MNS-Masken zum Mitnehmen aus, darunter auch selbst genähte Masken, die vom EB zur Verfügung gestellt werden. Danke!
  • Das KM empfiehlt: Von der regelmäßigen Verwendung von Desinfektionsmitteln im öffentlichen Raum wird abgeraten, das Augenmerk soll auf die Händehygiene (häufiges Händewaschen, s. o.) gelegt werden.
  • Für alle Fälle ist Desinfektionsmittel an der Schule vorrätig und wird auch außerhalb der Toiletten bereit gestellt. (Bitte sparsam verwenden!)]

1. Besondere Rahmenbedingungen für die Durchführung des Unterrichts:

Einführung, Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln:
o regelmäßigesHändewaschen (Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden)
o Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
o Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
o kein Körperkontakt
o Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
o Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots
o bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
o klare Kommunikation der Regeln an Erziehungsberechtigte, Schülerinnenund Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal vorab auf geeignete Weise (per Rundschreiben, Aushänge im Schulhaus etc.)

Unterricht in geteilten Klassen, d. h. Reduzierung der regulären Klassenstärke: max. 15 Schülerinnen und Schüler

1 Die Regelungen gelten entsprechend für die Notfallbetreuung, die schulischen Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung.
2 Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf reguläre Unterrichtsräume. Davon kann abgewichen werden, wenn der Unterricht in größeren Räumen stattfindet und der Abstand von mindestens 1,5 m gewahrt wird.

o Gymnasium: max. 15 Schülerinnen und Schüler
o Einzeltische
o frontale Sitzordnung (Abstand mindestens 1,5 m)
Keine Partner- oder Gruppenarbeit; Vermeidung von Durchmischung (Unterricht nach Möglichkeit in der gleichen Gruppe)
Möglichst feste Zuordnung von wenigen Lehrkräften zu wenigen Klassenverbänden
Reduzierung von Bewegungen (in der Regel kein Klassenzimmerwechsel)
Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten

Schulische Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung:
Hausaufgabenbetreuung: wie Unterricht
Freizeitpädagogik / Spielen / Bewegungsangebote: Vermeidung von Körperkontakt; keine gemeinsam genutzten Gegenstände
Gruppenbildung: möglichstkleineGruppeninfesterZusammensetzung; möglichst feste Zuordnung von Betreuungskräften

Pause im Klassenzimmer oder nach Gruppen zeitversetzt / an verschiedenen Orten unter strenger Aufsicht
Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume (mind. 5 Minuten Lüften nach jeder Schulstunde)
ggf. versetzter Schulbeginn oder Schichtbetrieb
Pausenverkauf und Mensabetrieb möglich, sofern gewährleistet ist, dass das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen (Regelung gültig ab 11.05.2020).
Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä., kein Benutzen von Computerräumen ohne Abstandsregeln oder Klassensätzen von Büchern / Tablets)
Aufforderung an die Eltern, die Kinder bei den o. g. Krankheitszeichen nicht in die Schule zu schicken
Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Äußerer Schulbereich (Sachaufwandsträger):

Ausstattung der Sanitärräume mit Flüssigseife und Händetrockenmöglichkeit (Einmalhandtücher oder Trockengebläse), bei Endlostuchrollen Funktionsfähigkeit sicherstellen, keine Gemeinschaftshandtücher oder -seifen
Ausstattung möglichst vieler Räume mit Reinigungs- und Trocknungsmöglichkeiten
hygienisch sichere Müllentsorgung
regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes:
o regelmäßige Oberflächenreinigung, insbesondere der Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter etc.) zu Beginn oder Ende des Schultages bzw. bei starker Kontamination auch anlassbezogen zwischendurch
o keine Desinfektion der Schule
o keine Reinigung mit Hochdruckreinigern (wegen Aerosolbildung)

2. Weitere Infektionshygienische Empfehlungen und Hinweise

Von der regelmäßigen Verwendung von Desinfektionsmitteln im öffentlichen Raum wird abgeraten, das Augenmerk soll auf die Händehygiene (häufiges Händewaschen, s. o.) gelegt werden.

  • Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19- Erkrankung bedingen, muss sowohl bei Schulpersonal als auch bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgt. Hierfür ist ein (fach)ärztliches Attest erforderlich.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erforderlich. Außerhalb des Unterrichts (auf sog. Begegnungsflächen, d.h. den Fluren, Gängen, Toiletten, in den Pausen sowie zu Unterrichtsbeginn und –ende) sind alle in der Schule Tätigen, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher angehalten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Situationen, in denen es nicht möglich ist, den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten, kann (etwa im Bereich bestimmter sonderpädagogischer Förderschwerpunkte) das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zur

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sind eine gute Händehygiene (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden), das Einhalten von Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) und das Abstandhalten (mindestens 1,5 m).

…Grundsätzlich gilt, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst für die Mund- Nasen-Bedeckung aufzukommen haben. (Freiwillige) Staatliche oder kommunale Unterstützungsaktionen sind unbenommen.

Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern) die von den Schulleitungen umzusetzen sind.