“Wie? Das Grundgesetz hat Geburtstag?!” – Ja, das Grundgesetz feierte sein 70-jähriges Bestehen und in vielfältiger Weise wurden festliche Ansprachen und Feiern abgehalten, an denen wichtige Politikerinnen und Politiker noch wichtigere Reden schwangen. Befragt man allerdings den/die Durchschnittsbürger/in auf der Straße, so stellt sich oftmals heraus, dass vielen das Bewusstsein für das Besondere unseres Grundgesetzes fehlt. Den Menschen fehlen häufig die Worte und sie sind beschämt, da sie kein einziges Grundrecht nennen können. Wobei doch gerade die Artikel 1-19 GG als eine ganz besondere Errungenschaft zu bewerten sind. Sie sind entstanden zu einer Zeit, in der gerade noch die schlimmsten Gräueltaten an unschuldigen Menschen verübt wurden.
In diesem Kontext ist der Wunsch entstanden, eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundrechten vorzunehmen, dem Teil des Grundgesetzes, dem schon allein ob seiner Stellung eine ganz besondere Signifikanz zukommt.
Deshalb haben sich die Schülerinnen der Klasse 10A an die Arbeit gemacht, um mit Hilfe von Collagen die Bedeutung der einzelnen Grundrechte bildnerisch darzustellen. Damit können hoffentlich nicht nur die Schülerinnen der 10. Jahrgangsstufe die Bedeutung der Grundrechte und des Grundgesetzes besser nachvollziehen, sondern alle Schülerinnen des Elly-Heuss-Gymnasiums werden verstehen, welchen Schatz sie mit dem Grundgesetz in Händen halten und welch besondere Verantwortung jede deshalb hat, ihn als Demokratin zu verteidigen.
Die Collagen sind von den Schülerinnen in kleinen Teams in Eigenregie entworfen und gestaltet worden. Jedes Team hat sich einen Grundrechtsartikel vorgenommen und „in Szene“ gesetzt.
Unterstützt wurden wir bei dieser Aktion von dem Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“, das uns die Collagen und die weiteren Materialien gesponsort hat.
Sabine Hoffmann