Ab 12. April 21 dürfen nur noch Schülerinnen am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test vorweisen können (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 24 Stunden, falls der Inzidenzwert über 100 liegt).