Regelungen bei Erkrankung – Unterrichtsbefreiung – Beurlaubung

 

 

Regelungen bei Erkrankung

Die Eltern müssen die Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn informieren, wenn die Tochter nicht in die Schule kommen kann.

Krankmeldungen erfolgen über den Schulmanager online.

 

Befreiungen während des Unterrichts wegen Erkrankung werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 vom Sekretariat und der Schulleitung bearbeitet und nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern gewährt. In der Profil-und-Leistungsstufe sind die OSKs und das OSK-Büro zuständig. Volljährige Schülerinnen können sich selbst krankmelden und beurlauben lassen.

Antrag auf Beurlaubung

Aus wichtigen Gründen (z. B. Führerscheinprüfung) können Sie rechtzeitig vorher über den Schulmanager online eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen. Außer in akuten Notfällen müssen Arzt- und Behördentermine grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden.

Die Beurlaubung wird anschließend von der Schulleitung bearbeitet. Ein Ausdruck der Beurlaubung ist nicht notwendig.

Vorzeitiger Unterrichtsschluss

Unterricht ist unser „Kerngeschäft“. Deswegen bemühen wir uns, Unterrichtsausfall zu minimieren. Bei Ausfall einer Lehrkraft bemühen wir uns eine andere Lehrkraft der Klasse oder desselben Faches zur Vertretung einzuteilen. Bis zur 7. Klasse wird der Vormittagsunterricht immer vertreten. Ab der 8. Klasse kann die 6. Stunde entfallen. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13 gibt es keine Vertretungen mehr.

Zum Thema Attest

Ab einer Erkrankung von 10 Tagen ist ein ärztliches Attest bei der Klassenleitung ohne Aufforderung vorzulegen. Wenn die Schulleitung es aufgrund häufiger Fehlzeiten für angebracht hält, kann einer Schülerin eine generelle Attestpflicht auferlegt werden.

(Stand 09.10.2024 Hat)