Regelung bei Handy-, Tablet- (Smartphone- usw.) Nutzung in der Schule

Handys, Tablets und Smartphones dürfen nur für unterrichtliche Zwecke nach Aufforderung/Erlaubnis durch die Lehrkraft genutzt werden.



Erlaubt sind nur Tablets zur Mitschrift während des Unterrichtes.
 Die Nutzung von Handys oder Smartphones außerhalb des Unterrichts oder in den Pausen ist nicht zulässig, schon gar nicht zu privaten Zwecken.

Bei Missbrauch des Handys oder Tablets ist mit Konsequenzen zu rechnen.

Das Handy kann stummgeschaltet dabei sein, aber die Corona-App und auch der Schulmanager sollen zuhause eingesehen werden.

Sollten Ausnahmen notwendig sein, z.B. ein dringender Anruf, kann jede Lehrkraft um Erlaubnis gefragt werden!

Bei der Nutzung eines Smartphones in einer Prüfungssituation erlaubt die Schulordnung für Gymnasien (siehe Unterschleif/Ordnungsmaßnahmen) weitergehende Reaktionen.